Parlamentarische Initiative: Anpassung von Artikel 276 StGB und Artikel 98 MStG zur Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit
Die Artikel 276 StGB und 98 MStG verbieten öffentliche Aufrufe zur Missachtung von militärischen Befehlen und dienen dem Schutz der Armee und der Sicherheit der Schweiz. Artikel 276 gilt nur in Friedenszeiten gegen Zivilpersonen und wurde seit 1978 kaum angewendet.
Beide Artikel beschränken die Meinungsfreiheit, aber diese Beschränkung ist heute nicht mehr gerechtfertigt. Grund dafür ist die Verfügbarkeit des zivilen Ersatzdienstes, den viele anstelle des Militärdienstes leisten. Ein Aufruf zur Dienstverweigerung gefährdet die Armee nicht mehr.
Eine Änderung dieser Artikel würde sie mit anderen strafbaren Handlungen gleichstellen und nur konkrete Anstiftung zur Straftat wäre weiterhin strafbar. Dies wäre gerechter und würde die Meinungsfreiheit weniger beschränken.
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