Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Unterstützungsprogramm für die Ukraine vorzulegen. Dies mit folgenden Bestandteilen:
1. Es soll eine gesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Ukraine geschaffen werden. In dieser gesetzlichen Grundlage sind die Rahmenbedingungen des Unterstützungsprogramms zu regeln.
2. Das Unterstützungsprogramm soll einen Umfang von fünf Milliarden Franken für die nächsten fünf bis zehn Jahre haben.
3. Die finanziellen Mittel sollen der Ukraine insbesondere für die humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung und den Wiederaufbau der Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

Hier gibt es aktuelle Informationen zur Motion